Norm
ABGB §523 CcRechtssatz
Der aus dem Eigentumsrecht abgeleitete Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Eingriffe, Löschung unwirksamer oder unwirksam gewordener Eigentumsbeschränkungen wie beispielsweise Dienstbarkeiten oder auf Anerkennung der Freiheit von solchen Beschränkungen durch einen sich rechtswidrig solche Rechte Anmaßenden ist aus der Natur der Sache auch im Fall einer Miteigentumsgemeinschaft an der nach dem Grundbuchsstand oder dem Standpunkt des Eingreifenden oder sich ein Recht anmaßenden Dritten belasteten Liegenschaft unteilbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012161Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011