RS OGH 1992/3/11 2Ob559/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1992
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Norm

GmbHG §18
GmbHG §35

Rechtssatz

Da dem Geschäftsführer auch die Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern obliegt ist er - dem Gesellschaftsvertrag entsprechend - auch berechtigt und verpflichtet, die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlage zu begehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059722

Dokumentnummer

JJR_19920311_OGH0002_0020OB00559_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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