Rechtssatz
Bei der Auswahl des Sachverständigen handelt es sich um eine vom Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme zu treffende Anordnung, die keiner gesonderten Anfechtung unterliegt (nunmehr siehe EvBl 1971/298 stRsp).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0040578Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2016