RS OGH 2016/3/17 8Ob543/92 (8Ob1530/92), 2Ob209/99w, 1Ob211/01p, 1Ob98/02x, 9Ob217/02f, 8ObA109/04v,

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Veröffentlicht am 12.03.1992
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Rechtssatz

Bei der Auswahl des Sachverständigen handelt es sich um eine vom Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme zu treffende Anordnung, die keiner gesonderten Anfechtung unterliegt (nunmehr siehe EvBl 1971/298 stRsp).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0040578

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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