RS OGH 1992/3/18 1Ob526/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
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Norm

B-VG Art17
  1. B-VG Art. 17 heute
  2. B-VG Art. 17 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  3. B-VG Art. 17 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  4. B-VG Art. 17 gültig von 19.12.1945 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  5. B-VG Art. 17 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Rechtssatz

Die durch Art 17 B-VG begründete Kompetenzneutralität der nicht hoheitlichen Verwaltung ("Privatwirtschaftsverwaltung") ist von den Zielen des Verwaltungshandelns unabhängig; sie kann daher gleichermaßen für erwerbsorientierte Tätigkeiten wie auch für die Besorgung öffentlicher Aufgaben mit den Mitteln des Privatrechtes genutzt werden.Die durch Artikel 17, B-VG begründete Kompetenzneutralität der nicht hoheitlichen Verwaltung ("Privatwirtschaftsverwaltung") ist von den Zielen des Verwaltungshandelns unabhängig; sie kann daher gleichermaßen für erwerbsorientierte Tätigkeiten wie auch für die Besorgung öffentlicher Aufgaben mit den Mitteln des Privatrechtes genutzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0053285

Dokumentnummer

JJR_19920318_OGH0002_0010OB00526_9200000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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