Norm
IESG §1 Abs3 Z2Rechtssatz
Auch die kollektivvertraglichen Mindestentgelte übersteigenden Ansprüche aus innerhalb der in § 1 Abs 3 Z 2 IESG genannten Fristen zustandegekommenen Einzelvereinbarungen sind gesichert, soweit sie sich im Rahmen der betriebsüblichen Überzahlungen halten. Es sollte durch den Hinweis auf die betriebliche Übung vermieden werden, daß in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Insolvenz und damit in der Regel im Hinblick auf die Sicherung durch den Insolvenzausfallgeldfonds einzelnen Arbeitnehmern über das betriebliche Lohnniveau hinausgehende Ansprüche oder der Gesamtheit der Arbeitnehmer nicht gewährte Leistungen zugesichert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076700Dokumentnummer
JJR_19920318_OGH0002_009OBS00002_9200000_001