RS OGH 1992/3/24 5Ob87/91, 5Ob291/00f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §473

Rechtssatz

Der Verzicht auf die Begründung von Wohnungseigentum stellt eine Eigentumsbeschränkung dar, mit der ein Nutzen oder ein Vorteil bei der Benützung des herrschenden Grundstückes nicht verbunden sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011551

Dokumentnummer

JJR_19920324_OGH0002_0050OB00087_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten