Norm
ABGB §473Rechtssatz
Der Verzicht auf die Begründung von Wohnungseigentum stellt eine Eigentumsbeschränkung dar, mit der ein Nutzen oder ein Vorteil bei der Benützung des herrschenden Grundstückes nicht verbunden sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011551Dokumentnummer
JJR_19920324_OGH0002_0050OB00087_9100000_003