Norm
UVG §3Rechtssatz
Unterhaltsvorschüsse nach § 3 UVG sind einerseits begrenzt durch die Höhe des nach § 140 ABGB bestehenden Unterhaltsanspruches, auch wenn der Unterhaltstitel noch auf einen höheren Betrag lautet, andererseits durch den im § 6 Abs 1 UVG vorgesehenen Höchstbetrag.Unterhaltsvorschüsse nach Paragraph 3, UVG sind einerseits begrenzt durch die Höhe des nach Paragraph 140, ABGB bestehenden Unterhaltsanspruches, auch wenn der Unterhaltstitel noch auf einen höheren Betrag lautet, andererseits durch den im Paragraph 6, Absatz eins, UVG vorgesehenen Höchstbetrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029758Dokumentnummer
JJR_19920324_OGH0002_0050OB00510_9200000_004