RS OGH 1992/3/25 3Ob16/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1992
beobachten
merken

Norm

KO §47 Abs2

Rechtssatz

Auch innerhalb gleicher Gruppen von Masseforderungen sind bei Hervorkommen der Unzulänglichkeit der Masse nur die bereits fälligen Forderungen zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0064730

Dokumentnummer

JJR_19920325_OGH0002_0030OB00016_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten