RS OGH 1992/3/26 8Ob550/92, 9Ob133/03d, 7Ob28/18w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §294 D

Rechtssatz

Unselbständige Bestandteile, die nicht ohne Verletzung ( Änderung ) der Substanz abgesondert werden können, teilen sachenrechtlich notwendig das Schicksal der Hauptsache, während selbständige Bestandteile sonderrechtsfähig bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0009914

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten