RS OGH 1992/4/7 4Ob13/92

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Veröffentlicht am 07.04.1992
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Norm

UrhG §80

Rechtssatz

Der Schutz des Titels nach § 80 Abs 1 UrhG setzt aber nicht voraus, daß er selbst eine eigentümliche geistige Schöpfung (§ 1 Abs 1 UrhG) ist.Der Schutz des Titels nach Paragraph 80, Absatz eins, UrhG setzt aber nicht voraus, daß er selbst eine eigentümliche geistige Schöpfung (Paragraph eins, Absatz eins, UrhG) ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0077117

Dokumentnummer

JJR_19920407_OGH0002_0040OB00013_9200000_013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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