Norm
ABGB §266 Abs3Rechtssatz
Auch die Bestimmung der Belohnung eines Sachwalters im Pflegschaftsverfahren ist an sich geeignet, beim Sachwalter einen Konflikt zwischen den von ihm wahrzunehmenden Interessen des Pflegebefohlenen und seinen eigenen Interessen hervorzurufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0049060Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009