RS OGH 1992/4/8 9ObA56/92

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Rechtssatz

Der am Stammkapital der Muttergesellschaft der beklagten GmbH beteiligte Bruder des Geschäftsführers, der einen Angestellten anläßlich der Wahrnehmung seiner Kontrollrechte im Betrieb beleidigt, ist Angehöriger des Dienstgebers im Sinne des § 26 Z 4 AngG.Der am Stammkapital der Muttergesellschaft der beklagten GmbH beteiligte Bruder des Geschäftsführers, der einen Angestellten anläßlich der Wahrnehmung seiner Kontrollrechte im Betrieb beleidigt, ist Angehöriger des Dienstgebers im Sinne des Paragraph 26, Ziffer 4, AngG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, erhebliche, Ehrverletzung, Beleidigung, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Austritt, wichtiger Grund, Beteiligung, Verwandter, Verwandtschaft, Naheverhältnis, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029081

Dokumentnummer

JJR_19920408_OGH0002_009OBA00056_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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