RS OGH 2018/4/19 13Os20/92, 14Os1/05m, 13Os106/12f, 11Os11/13x, 11Os33/18i, 12Os32/18z

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Norm

StGB §202
  1. StGB § 202 heute
  2. StGB § 202 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013
  3. StGB § 202 gültig von 01.06.2009 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009
  4. StGB § 202 gültig von 01.05.2004 bis 31.05.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2004
  5. StGB § 202 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 242/1989

Rechtssatz

Das Drücken des Geschlechtsteiles eines Mannes gegen den Körper einer Frau unter Vornahme beischlafartiger Bewegungen kann auch dann, wenn diese Personen voll bekleidet sind, nicht als vom Begriff der sexuellen Handlung im Sinne des § 202 StGB nicht erfasste bloße Zudringlichkeit flüchtigen Charakters gewertet werden.Das Drücken des Geschlechtsteiles eines Mannes gegen den Körper einer Frau unter Vornahme beischlafartiger Bewegungen kann auch dann, wenn diese Personen voll bekleidet sind, nicht als vom Begriff der sexuellen Handlung im Sinne des Paragraph 202, StGB nicht erfasste bloße Zudringlichkeit flüchtigen Charakters gewertet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095810

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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