RS OGH 1992/4/8 3Ob128/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1992
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Norm

EO §331 Abs1 A

Rechtssatz

Das Gebot an den Verpflichteten, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten, ist in der bloßen Bewilligung der Pfändung nicht enthalten. Die Pfändung setzt vielmehr die Erlassung und Zustellung eines solchen Gebotes voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0004050

Dokumentnummer

JJR_19920408_OGH0002_0030OB00128_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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