RS OGH 1992/4/9 8Ob542/92, 1Ob629/93, 1Ob223/08p

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Veröffentlicht am 09.04.1992
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Norm

ABGB §1115

Rechtssatz

Die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages erfolgt bei der Miete mit monatlicher Zinszahlung auf einen Monat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020812

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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