Norm
ZPO §519 GRechtssatz
Die Fälle, in denen gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden Beschluss des Berufungsgerichtes der Rekurs an den OGH zulässig ist, sind im § 519 Abs 1 ZPO abschließend geregelt.Die Fälle, in denen gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden Beschluss des Berufungsgerichtes der Rekurs an den OGH zulässig ist, sind im Paragraph 519, Absatz eins, ZPO abschließend geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043877Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.04.2023