Norm
MRG §30 Abs2 Z4 GRechtssatz
Mit der Gestattung der vorübergehenden Untervermietung der Bestandräume hat die Bestandgeberin noch nicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG für den Fall der dauernden Weitergabe und der Widmungsänderung verzichtet.Mit der Gestattung der vorübergehenden Untervermietung der Bestandräume hat die Bestandgeberin noch nicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, MRG für den Fall der dauernden Weitergabe und der Widmungsänderung verzichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070638Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008