RS OGH 1992/5/12 11Os2/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1992
beobachten
merken

Norm

StGB §162
StGB §163

Rechtssatz

Ein Drittschuldner, der die einbehaltenen Lohnanteile des Verpflichteten anderen Zwecken als der Befriedigung des einziehungsberechtigten betreibenden Gläubigers zuführt, kann sich zwar nicht nach § 163 StGB, dafür aber aus der Sicht einer drohenden Drittschuldnerklage nach § 162 StGB strafbar machen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 2/92
    Entscheidungstext OGH 12.05.1992 11 Os 2/92
    Veröff: JBl 1993,404

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096189

Dokumentnummer

JJR_19920512_OGH0002_0110OS00002_9200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten