RS OGH 1992/5/12 10ObS82/92

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Norm

ASGG §82 Abs5

Rechtssatz

Die Nichterledigung eines gemäß § 82 Abs 5 ASGG im Klagebegehren eingeschlossenen Eventualfeststellungsbegehrens muß im Rechtsmittel gerügt werden. Die in der Revision aufgestellte Behauptung, daß über das Eventualbegehren in höherer Instanz von Amts wegen entschieden werden müßte, findet im Gesetz keine hinreichende Stütze; der erkennende Senat sieht sich daher nicht veranlaßt, von seiner Rechtsprechung abzugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085936

Dokumentnummer

JJR_19920512_OGH0002_010OBS00082_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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