RS OGH 1992/5/27 9ObA112/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1992
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Norm

AngG §27 Z1 E1b
AngG §27 Z1 E1c
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Vertrauensunwürdigkeit eines Spielautomatenwärters, der trotz Spielverbotes durch Bezeichnen eines Automaten, an dem bereits durch längere Zeit hindurch keine Gewinne erzielt wurden, in den vom Zufall abhängigen Verlauf des Glücksspiels eingegriffen und sich und einen Dritten die dadurch erzielten Vermögensvorteile zugewendet hat. (§ 48 ASGG)Vertrauensunwürdigkeit eines Spielautomatenwärters, der trotz Spielverbotes durch Bezeichnen eines Automaten, an dem bereits durch längere Zeit hindurch keine Gewinne erzielt wurden, in den vom Zufall abhängigen Verlauf des Glücksspiels eingegriffen und sich und einen Dritten die dadurch erzielten Vermögensvorteile zugewendet hat. (Paragraph 48, ASGG)

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensverwirkung, Zuwendung unberechtigter Vorteile

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029574

Dokumentnummer

JJR_19920527_OGH0002_009OBA00112_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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