RS OGH 2024/4/25 7Ob627/91; 10Ob53/04y; 6Ob150/05k; 3Ob147/11f; 9ObA73/16z; 8Ob53/17b; 9ObA56/21g; 8

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Veröffentlicht am 11.06.1992
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Rechtssatz

Maßgebend für die Beurteilung der Immunität internationaler Organisationen ist der Inhalt des zwischen ihren und der Republik Österreich geschlossenen Abkommens. Im allgemeinen ist die Immunität internationaler Organisationen im Gegensatz zur Immunität von Staaten grundsätzlich als absolut anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046275

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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