Norm
ABGB §879 Abs3 BIIcRechtssatz
Vereinbarte Haftungsauschluß für grobe Fahrlässigkeit unwirksam, wenn es sich um die Haftung einer Bank für unrichtige Auskunft über Förderungsmöglichkeiten für ein von ihr finanziertes Großobjekt handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0016565Dokumentnummer
JJR_19920611_OGH0002_0060OB00541_9200000_001