Norm
ASVG §255 CaRechtssatz
Behinderungsbedingte zusätzliche Kurzpausen in einer täglichen Gesamtdauer bis zu etwa zwanzig Minuten werden im allgemeinen in der Wirtschaft toleriert, so dass diese Gruppe von Arbeitnehmern nicht auf ein besonderes Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen und deshalb nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084414Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.03.2016