RS OGH 1992/6/16 10ObS29/92

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Norm

GSVG idF 16.GSVGNov §4 Abs3 Z4
GSVG idF 16.GSVGNov §130 Abs2 lita

Rechtssatz

Es reicht nicht aus, daß der Versicherte aufgrund der bedingt zurückgelegten Gewerbeberechtigung keine selbständige Erwerbstätigkeit mehr ausübt, sondern dies bildet nur eine zusätzliche Voraussetzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0086056

Dokumentnummer

JJR_19920616_OGH0002_010OBS00029_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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