RS OGH 2018/6/12 5Ob90/92, 5Ob57/95, 5Ob310/01a, 5Ob77/18m

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Norm

GBG §40

Rechtssatz

Das unbedingte Recht wird auf Grund der Rechtfertigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einreichung des zur Vormerkung führenden Grundbuchsgesuches erworben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060732

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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