RS OGH 1992/6/16 10ObS29/92

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Norm

GewO 1973 §86 Abs1

Rechtssatz

Bei der bedingten Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung wird die Zurücklegung erst mit dem Eintritt der Bedingung wirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060764

Dokumentnummer

JJR_19920616_OGH0002_010OBS00029_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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