Norm
AZG §1 Abs1Rechtssatz
Der öffentlich - rechtlichen Kontroverse um den Begriff der Gebietskörperschaft kommt für die den privatrechtlichen Bereich betreffende Frage des Regelungsbereiches arbeitszeitrechtlicher Vorschriften keine entscheidende Bedeutung zu. Es ist jedenfalls für diesen Bereich der Lehre zu folgen, die die Gemeindeverbände dem Begriff der Gebietskörperschaften unterstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051249Dokumentnummer
JJR_19920617_OGH0002_009OBA00175_9100000_001