Norm
ZPO nF §582 Abs1Rechtssatz
Die neue Kompetenzregel vermeidet zwar künftighin Ordinationsanträge, beantwortet aber die Frage der inländischen Gerichtsbarkeit nicht abschließend. Nach der nunmehr herrschenden Rechtsprechung indiziert ein inländischer Gerichtsstand zwar die inländische Gerichtsbarkeit, fehlt es aber an einer hinreichenden Nahebeziehung, ist dennoch die inländische Gerichtsbarkeit zu verneinen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0045055Dokumentnummer
JJR_19920625_OGH0002_0070OB00545_9200000_002