Norm
ABGB §1336 BRechtssatz
Bei der Pauschalierung des zu leistenden Schadenersatzes für den Fall vorzeitiger Vertragsauflösung in der Höhe der Hälfte der ausständigen Entgelte handelt es sich um eine Konventionalstrafe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0032097Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.08.2011