RS OGH 1992/6/25 8Ob1580/92, 6Ob127/05b, 7Ob173/10g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §1336 B

Rechtssatz

Bei der Pauschalierung des zu leistenden Schadenersatzes für den Fall vorzeitiger Vertragsauflösung in der Höhe der Hälfte der ausständigen Entgelte handelt es sich um eine Konventionalstrafe.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 1580/92
    Entscheidungstext OGH 25.06.1992 8 Ob 1580/92
  • 6 Ob 127/05b
    Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 127/05b
    Vgl auch; Beisatz: Es liegt auf der Hand, dass der Vermieter oder Leasinggeber bestrebt ist, eine längerfristige Bindung des Vertragspartners zu erreichen und sein Erfüllungsinteresse für den Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch eine Konventionalstrafe entsprechend abzusichern. (T1)
  • 7 Ob 173/10g
    Entscheidungstext OGH 11.05.2011 7 Ob 173/10g
    Beisatz: Hier: AGB für Finanzierungsleasingverträge. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0032097

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten