RS OGH 1992/6/30 5Ob125/91

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Norm

WEG 1975 §15 Abs1 Z2
WEG 1975 §26 Abs1 Z4

Rechtssatz

In einem Verfahren über einen Antrag nach § 15 Abs 1 Z 2 WEG über die Bildung, Erhöhung oder Verminderung (wie hier) der Rücklage nach § 16 WEG hat der Verwalter der Liegenschaft keine Parteistellung; der Antrag ist vielmehr unter Beiziehung aller Miteigentümer als Antragsgegner zu behandeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083267

Dokumentnummer

JJR_19920630_OGH0002_0050OB00125_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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