RS OGH 1992/7/7 4Ob536/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1992
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Norm

ABGB §428

Rechtssatz

Bei der Besitzauflassung überträgt die Einigung ( der unbedingte Abschluß des Verfügungsgeschäftes ) das Recht; das Ergebnis ist jenes der körperlichen Übergabe. Steht der Übergabswille außer Zweifel, dann ist die Erklärung auf eine "erweisliche" Art im Sinn des § 428 ABGB abgegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011190

Dokumentnummer

JJR_19920707_OGH0002_0040OB00536_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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