Norm
ZPO §193 Abs3Rechtssatz
Wurde ein Säumnisantrag nach § 399 ZPO gestellt und das Verfahren nach § 193 Abs 3 ZPO geschlossen, stellt sich die Frage, ob aufgrund der ausstehenden Beweisaufnahme das Verfahren wiederzueröffnen ist nicht, da die Streitteile von neuem Vorbringen ausgeschlossen sind; auch die Wiedereröffnung um der Partei Gelegenheit zu geben, den Säumnisantrag zurückziehen, kommt nicht in Betracht.Wurde ein Säumnisantrag nach Paragraph 399, ZPO gestellt und das Verfahren nach Paragraph 193, Absatz 3, ZPO geschlossen, stellt sich die Frage, ob aufgrund der ausstehenden Beweisaufnahme das Verfahren wiederzueröffnen ist nicht, da die Streitteile von neuem Vorbringen ausgeschlossen sind; auch die Wiedereröffnung um der Partei Gelegenheit zu geben, den Säumnisantrag zurückziehen, kommt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0036956Dokumentnummer
JJR_19920707_OGH0002_0040OB00056_9200000_001