RS OGH 1992/7/7 4Ob535/92, 7Ob587/92 (7Ob588/92)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1992
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Norm

ABGB §1091 A1

Rechtssatz

Bei kombinierten Bestandverträgen ist die Hauptsache in wirtschaftlicher Hinsicht - nach der Verkehrsauffassung - maßgebend; dieselben Parteien können aber auch je einen Pachtvertrag und einen Mietvertrag abschließen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 535/92
    Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 535/92
  • 7 Ob 587/92
    Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 587/92
    Beisatz: Dabei kommt es aber nicht auf die von ihnen gewählte Bezeichnung, sondern vielmehr auf die wahre Absicht an. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020299

Dokumentnummer

JJR_19920707_OGH0002_0040OB00535_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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