Norm
MRG §30 Abs2 Z6 CRechtssatz
Die bloße Möglichkeit einer anderweitigen Befriedigung des Wohnbedürfnisses eines Wohnungsmieters reicht zur Erfüllung des Kündigungstatbestandes des § 30 Abs 2 Z 6 MRG nicht aus.Die bloße Möglichkeit einer anderweitigen Befriedigung des Wohnbedürfnisses eines Wohnungsmieters reicht zur Erfüllung des Kündigungstatbestandes des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 6, MRG nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070242Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008