RS OGH 2016/9/14 13Os57/92, 13Os87/11k, 11Os149/11p, 12Os153/15i, 12Os33/16v, 14Os41/16k

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Veröffentlicht am 15.07.1992
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Rechtssatz

Eine Nötigung, die darauf abzielt, das Opfer einer Vortat (Raub) zur Unterlassung der Anzeige oder der Verständigung der Polizei zu zwingen, ist keine straflose Nachtat; und zwar auch dann, wenn sie dazu bestimmt war, dem Räuber die Flucht zu ermöglichen und ihn im Besitz der Beute zu erhalten, weil zusätzlich die freie Willensentschließung und Willensbestätigung des beraubten Opfers angegriffen und dadurch eine weitere Rechtsgutbeeinträchtigung unternommen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0093509

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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