Norm
PHG §1 Abs2Rechtssatz
Der Händler kann sich außer durch Benennung des Herstellers oder Importeurs von seiner Haftung auch dadurch befreien, daß er seinen unmittelbaren Vorlieferanten benennt. Auf letzteren verlagert sich die Haftung, wenn er nicht seinerseits die erforderlichen Aufklärungen geben kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071517Dokumentnummer
JJR_19920730_OGH0002_0070OB00581_9200000_003