RS OGH 1992/7/30 7Ob581/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1992
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Norm

PHG §1 Abs2

Rechtssatz

Der Händler kann sich außer durch Benennung des Herstellers oder Importeurs von seiner Haftung auch dadurch befreien, daß er seinen unmittelbaren Vorlieferanten benennt. Auf letzteren verlagert sich die Haftung, wenn er nicht seinerseits die erforderlichen Aufklärungen geben kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071517

Dokumentnummer

JJR_19920730_OGH0002_0070OB00581_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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