RS OGH 1992/7/30 7Ob581/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1992
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Norm

PHG §1 Abs2

Rechtssatz

Hat der Händler seinen Vorlieferanten benannt und steht dieser fest, so tritt nicht wieder eine Haftung des Händlers ein, wenn der Vorlieferant seinerseits seiner Benennungspflicht nicht hinreichend nachkommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071529

Dokumentnummer

JJR_19920730_OGH0002_0070OB00581_9200000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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