Norm
PHG §1 Abs2Rechtssatz
Hat der Händler seinen Vorlieferanten benannt und steht dieser fest, so tritt nicht wieder eine Haftung des Händlers ein, wenn der Vorlieferant seinerseits seiner Benennungspflicht nicht hinreichend nachkommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071529Dokumentnummer
JJR_19920730_OGH0002_0070OB00581_9200000_006