Norm
PHG §1 Abs2Rechtssatz
Die angemessene Frist ist eine Schutznorm zugunsten des Geschädigten; sie ist verzichtbar und ihre Einhaltung ist nicht von Amts wegen zu untersuchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071525Dokumentnummer
JJR_19920730_OGH0002_0070OB00581_9200000_005