RS OGH 1992/7/30 7Ob573/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1992
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Norm

ZPO §226 IIB12
  1. ZPO § 226 heute
  2. ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Ein Begehren auf Unterlassung einer Immission - und der auf § 364 b ABGB gestützte Anspruch ist ein Sonderfall einer solchen - ist so zu fassen, daß es auf Unterlassung und nicht auf die Verwirklichung von Schutzmaßnahmen gerichtet ist.Ein Begehren auf Unterlassung einer Immission - und der auf Paragraph 364, b ABGB gestützte Anspruch ist ein Sonderfall einer solchen - ist so zu fassen, daß es auf Unterlassung und nicht auf die Verwirklichung von Schutzmaßnahmen gerichtet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0037732

Dokumentnummer

JJR_19920730_OGH0002_0070OB00573_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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