RS OGH 1997/8/5 16Os62/91, 12Os83/92, 11Os66/97

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Veröffentlicht am 31.07.1992
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Rechtssatz

Unerläßlich für die Annahme eines fortgesetzten Deliktes ist ein - vorweg erfolgsorientierter - "Gesamtvorsatz", für den bloßer Fortsetzungsvorsatz oder Wiederholungsvorsatz nicht ausreicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0090613

Dokumentnummer

JJR_19920731_OGH0002_0160OS00062_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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