RS OGH 2025/9/30 3Ob545/92; 4Ob1581/94; 7Ob2027/96f; 10Ob2113/96z; 7Ob235/02p; 1Ob6/05x; 2Ob21/07p;

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Veröffentlicht am 26.08.1992
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Norm

ZPO §391 Abs3 C
  1. ZPO § 391 heute
  2. ZPO § 391 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914

Rechtssatz

Stehen Klagsforderung und Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang (Konnexität), dann ist die Fällung eines die beklagte Partei zu einer Zahlung verhaltenden Teilurteiles allerdings unzulässig. Ein als nicht berechtigt erachtetes Teilbegehren der klagenden Partei kann aber stets mit Teilurteil abgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0040878

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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