RS OGH 2018/8/23 6Ob568/92, 2Ob566/92, 3Ob501/93, 8Ob537/93, 1Ob518/93, 1Ob600/92, 7Ob537/94, 4Ob576

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Veröffentlicht am 27.08.1992
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Rechtssatz

Nach Aufhebung der Unterbringungsmaßnahmen und Ablauf der Frist, für die die strittigen Maßnahmen als zulässig erklärt worden waren, mangelt es an einer aufrechten Beschwer des Abteilungsleiters durch die die Unterbringungsmaßnahmen für nicht zulässig erklärende Rekursentscheidung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007806

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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