RS OGH 1992/8/31 8Ob505/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §726

Rechtssatz

Da nach der ausdrücklichen Anordnung des § 726 letzter Satz ABGB die Legatare als Erben betrachtet werden beziehen sich deren festzustellende Erbquoten richtigerweise auf den gesamten, wenngleich durch die Legate belasteten Nachlaß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012809

Dokumentnummer

JJR_19920831_OGH0002_0080OB00505_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten