Norm
ABGB §726Rechtssatz
Da nach der ausdrücklichen Anordnung des § 726 letzter Satz ABGB die Legatare als Erben betrachtet werden beziehen sich deren festzustellende Erbquoten richtigerweise auf den gesamten, wenngleich durch die Legate belasteten Nachlaß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012809Dokumentnummer
JJR_19920831_OGH0002_0080OB00505_9100000_001