Norm
GBG §94 Abs1 Z3 DRechtssatz
Es ist nicht notwendig einen Kaufvertrag vorzulegen, auch wenn auf ihn in einem zweiten, dem Eintragungsbegehren zugrundeliegenden Kaufvertrag Bezug genommen wird, wenn die Vertragsbestimmungen des ersten Kaufvertrages im zweiten wörtlich wiedergegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060780Dokumentnummer
JJR_19920901_OGH0002_0050OB01024_9200000_001