Norm
ArbVG §3 Abs3Rechtssatz
Für den kündigungswilligen Arbeitnehmer ist es in der Regel günstiger, wenn seine vertragliche Bindung gegenüber der gesetzlichen Regelung lockerer ist. Soweit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist überbunden wurde, entspricht die korrespondierende Verlängerung auf Arbeitgeberseite lediglich zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Es ist daher darin kein Entgegenkommen des Arbeitgebers zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051093Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.01.2014