RS OGH 1992/9/2 9ObA226/92

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Veröffentlicht am 02.09.1992
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Norm

VBG §44d

Rechtssatz

Diese Bestimmung soll der Tatsache Rechnung tragen, daß ein Lehrer durch die Unterrichtserteilung während eines Schuljahres (rund 10 Monate) ungeachtet einer Weiterbeschäftigung in der Zeit der Hauptferien jedenfalls die Voraussetzungen für die Gewährung der vollen Jahresentlohnung erfüllt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0081622

Dokumentnummer

JJR_19920902_OGH0002_009OBA00226_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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