RS OGH 1992/9/2 9ObA167/92

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Veröffentlicht am 02.09.1992
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Norm

AÜG §8 Abs1

Rechtssatz

Voraussetzung eines im Sinne des § 3 ArbVG auch im Geltungsbereich des § 8 Abs 1 AÜG vorzunehmenden Entgeltvergleiches ist, daß diesbezüglich eine wirksame Kompensationsmöglichkeit besteht. Eine höhere, die tatsächlichen Aufwendungen übersteigende Aufwandsentschädigung kann nicht schlechthin und ohne weiteres der unterkollektivvertraglichen Entlohnung gegenübergestellt und zugeschlagen werden (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0050638

Dokumentnummer

JJR_19920902_OGH0002_009OBA00167_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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