RS OGH 2024/10/15 7Ob587/92 (7Ob588/92); 1Ob127/98b; 1Ob185/01i; 3Ob160/03f; 3Ob177/06k; 5Ob36/12y;

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Veröffentlicht am 03.09.1992
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Rechtssatz

Der Nacherbe ist - wie der Vorerbe - Erbe und damit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, nicht aber des Vorerben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012564

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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