RS OGH 1992/9/15 4Ob124/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1992
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Norm

MSchG §13
UWG §9 B5

Rechtssatz

Werden einem Kunden, der "Mexikaner"-Würste verlangt - eine für den Kläger registrierte Marke - scharfe Würste ohne Bezeichnung übergeben und der Gebrauch des Wortes "Mexikaner" ausdrücklich abgelehnt, kann von einem Benutzen dieser Marke keine Rede sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066717

Dokumentnummer

JJR_19920915_OGH0002_0040OB00124_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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