Norm
WEG 1975 §14a Abs2 Z3Rechtssatz
Unter dem Begriff zentrale Wärmeversorgungsanlage ist die Gesamtheit der zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe der Wärme dienenden Einrichtungen in einem konkreten Haus zu verstehen; es werden alle ihre Bestandteile, also auch die in ihrem Verlauf in den einzelnen Räumen montierten, vom Heißwasser zwecks Wärmeabgabe durchflossenen Radiatoren umfaßt. Ein solcher Radiator ist kein bloßes Verbrauchergerät, wie zum Beispiel ein an die Wasserleitung und Gasleitung angeschlossenen Durchlauferhitzer bzw ein an die Energiequelle angeschlossener Gasherd etc.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083221Dokumentnummer
JJR_19920915_OGH0002_0050OB00008_9200000_002